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KRITIS-konformes Regenwasserrückhaltesystem.

Die KRITIS-Frist läuft aus : Sind Sie vorbereitet?

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Wir sind für ihre Sicherheit da. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Die KRITIS-Frist ist abgelaufen.

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KRITIS : Zwischen Ereignis und Bußgeld

Wer rastet, der haftet.

Überwachungs- und Schulungspflicht

Wer rastet, der haftet.

Mit diesen Verordnungen hat sich das Spielfeld für Entscheider fundamental verschoben.


Es geht nicht mehr nur um die Frage, ob ein Regenrückhaltebecken technisch funktioniert.


Es geht darum, ob die Infrastruktur gegen Extremwetter und Sabotage geschützt ist (CER-Richtlinie) und ob die digitalen Überwachungssysteme einem Cyber-Angriff standhalten (CRA & NIS-2).

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Verantwortung

Überwachungs- und Schulungspflicht

Wer rastet, der haftet.

Die Verantwortung ist nicht mehr delegierbar.


Für Geschäftsführer und Vorstände ist das Risiko nun persönlich.


Das Gesetz verpflichtet die Unternehmensleitung, physische Sicherheitsmaßnahmen für kritische Anlagen zu gewährleisten und Risikomanagement zu betreiben. 


Verstöße können zu direkten Regressforderungen gegen die Geschäftsleitung und mit Haftung des Privatvermögen führen.

Überwachungs- und Schulungspflicht

Überwachungs- und Schulungspflicht

Überwachungs- und Schulungspflicht

  • Überwachungspflicht: Die Geschäftsleitung muss die Umsetzung der Maßnahmen organisieren und überwachen. Dies umfasst die Pflege des Resilienzplans und die regelmäßige Überwachung der Sicherheitsrisiken.


  • Schulungspflicht: Die Geschäftsleitung ist gesetzlich verpflichtet, persönlich und regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, an Schulungen zur Risikoerkennung teilzunehmen.

Persönliche Meldepflicht

Schutz gegen nachträgliche Veränderung

Überwachungs- und Schulungspflicht

  • Zentrale Meldefrist (24 Stunden): Erhebliche Vorfälle müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden als Frühwarnung gemeldet werden. Diese Frist gilt sowohl für IT-Sicherheitsvorfälle (NIS-2) als auch für physische Störungen (KRITISDachG).


  1. Frühwarnung (24h): Art und Schwere des Vorfalls.
  2. Folgemeldung (72h): Ausführliche Bewertung, einschließlich Ursachen und Auswirkungen.
  3. Abschlussbericht (1 Monat): Detaillierte Analyse und Dokumentation der Bewältigungsmaßnahmen.

Anforderungen an die Meldung

Schutz gegen nachträgliche Veränderung

Schutz gegen nachträgliche Veränderung

  • Verifizierung: Die Meldung muss verifizierte Informationen enthalten.


  • Integrität und Revisionssicherheit: Damit die Meldung vor Gericht oder gegenüber Behörden (BSI/BBK) standhält, reicht ein einfaches Dokument nicht aus. Die Integrität und Revisionssicherheit der Daten sind entscheidende Faktoren für die Enthaftung der Geschäftsführung.


  • Prüfbarkeit: Alle Meldungen und die zugrunde liegenden Protokolle müssen so dokumentiert sein, dass sie bei Audits oder behördlichen Überprüfungen als sicherer Nachweis dienen können.


  • Fälschungssicherheit: Das BSI nutzt für die Übermittlung das Melde- und Informationsportal (MIP).

Schutz gegen nachträgliche Veränderung

Schutz gegen nachträgliche Veränderung

Schutz gegen nachträgliche Veränderung

Die Daten, die zur Meldung führen (Logs, Sensordaten, Zutrittsprotokolle), müssen so gespeichert werden, dass sie im Nachhinein nicht manipuliert werden können. Das wird rechtlich durch das KRITIS-Dachgesetz und die NIS-2-Umsetzung gefordert, um die Prüfbarkeit (§ 38 BSIG) zu gewährleisten. 


  • Hashing-Verfahren: Zeitstempel und Datenpakete werden mit kryptografischen Hash-Funktionen (z. B. SHA-256) versehen. Änderungen  machen den Hash-Wert ungültig.


  • WORM-Speicher: "Write Once Read Many"-Speichermedien für Logfiles, stellen physisch sicher, dass einmal geschriebene Daten nicht überschrieben werden können.


  • Digitale Signaturen: Meldungen über das Melde- und Informationsportal des BSI werden verschlüsselt und signiert übertragen. Damit ist klar: Die Daten stammen von Ihnen (Authentizität) und wurden auf dem Weg nicht verändert (Integrität).

Bußgeldrisiko

Massives Bußgeldrisiko: Verstöße gegen die Maßnahmen- oder Meldepflichten werden drastisch geahndet.

Massives Bußgeldrisiko: Verstöße gegen die Maßnahmen- oder Meldepflichten werden drastisch geahndet. 


Während das KRITISDachG Bußgelder bis zu 1.000.000 Euro vorsieht, ermöglicht das eng verzahnte BSIG (NIS-2) Sanktionen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Persönlichen Haftungsrisiko

  • Persönliche Verantwortung & Haftung: Geschäftsführer und Vorstände haften der Einrichtung gegenüber persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen bei der Umsetzung und aktiven Überwachung der Resilienzmaßnahmen entstehen. Da diese Pflichten gesetzlich fixiert sind, droht bei Versäumnissen der Verlust des D&O-Versicherungsschutzes (Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung).


  • Kein Haftungsverzicht: Ein Verzicht der Einrichtung auf Ersatzansprüche gegen die Geschäftsleitung sowie Vergleiche über diese Ansprüche sind gemäß § 38 Abs. 2 BSIG (analog anwendbar auf das KRITISDachG) unwirksam. Die Unternehmensleitung kann somit im Schadensfall nicht durch interne Beschlüsse entlastet werden.

Mehr als nur Infrastruktur

Vom Problem zur Lösung: Die JUMBO BLOCK Engineering-Tools

KRITIS Vortrag: Was früher als „gute fachliche Praxis“ galt, ist heute eine Frage der Compliance.

Von der ersten Kalkulation bis zur digitalen Überwachung: Wie das JUMBO BLOCK System die Brücke zwischen physischer KRITIS-Resilienz und der persönlichen Haftung der Geschäftsführung unter NIS-2 schlägt.


Der regulatorische „Sommer“ hat begonnen:

Die Übergangsfristen für das KRITIS-Dachgesetz laufen am 17.07.2026 ab, und das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist bereits vollumfänglich aktiv.


Für Kommunen, Stadtwerke und Industrieunternehmen bedeutet das:

Was früher als „gute fachliche Praxis“ galt, ist heute eine Frage der harten Compliance.

Vom Problem zur Lösung: Die JUMBO BLOCK Engineering-Tools

Vom Problem zur Lösung: Die JUMBO BLOCK Engineering-Tools

Vom Problem zur Lösung: Die JUMBO BLOCK Engineering-Tools

Um den Einstieg in diese hochkomplexe Welt so einfach wie möglich zu machen, haben wir auf jumboblock.org ein digitales Ökosystem geschaffen. Wir nehmen Planern und Entscheidern die Angst vor der Komplexität, indem wir den Planungsprozess massiv beschleunigen:


  • JUMBO BLOCK Hydro: Berechnen Sie in Sekunden das benötigte Retentionsvolumen basierend auf spezifischen Niederschlagsdaten.


  • JUMBO BLOCK Plan: Übersetzen Sie den hydrologischen Bedarf direkt in ein technisches Layout. Sehen Sie sofort, wie das System unter Ihre Flächen (Straßen, Plätze, Gebäude) passt.


  • JUMBO BLOCK Budget: Erhalten Sie eine erste ökonomische Übersicht. Transparente Daten statt vager Schätzungen – die perfekte Basis für rechtssichere Gremienbeschlüsse.


Jetzt Haftungsrisiko minimieren:

Kostenlose Vorplanung starten

Das Dashboard: Ihr digitaler Schutzschild

Das Dashboard: Ihr digitaler Schutzschild

Eine reine Betonlösung reicht 2026 nicht mehr aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Das Gesetz fordert Überwachung und Meldepflichten. Mit dem bereits seit November 2025 live geschalteten JUMBO BLOCK Dashboard bieten wir die digitale Antwort:


  1. NIS-2 & CRA Konformität: Unsere Architektur ist „Secure by Design“. Sie erfüllen damit die strengsten IT-Sicherheitsauflagen der EU.
  2. Echtzeit-Monitoring: Pegelstände, Kapazitäten und Systemzustände sind jederzeit abrufbar.
  3. Dokumentation als Exkulpation: Im Falle eines Audits oder eines Schadensereignisses dient das Dashboard als lückenloser, gerichtsfester Nachweis, dass die Geschäftsführung ihren Überwachungspflichten vollumfänglich nachgekommen ist.

Dashboard Live: jumboblock.net

Resilienz ist kein Zufall, sondern eine bewusste Entscheidung!

Resilienz ist kein Zufall, sondern eine bewusste Entscheidung!

Die Zeit der Pilotprojekte ist vorbei. Die gesetzliche Deadline für die KRITIS-Registrierung am 17. Juli 2026 rückt unaufhaltsam näher.


Setzen Sie auf ein System, das nicht nur Wasser speichert, sondern auch Ihre Verantwortlichen absichert. Mit JUMBO BLOCK bauen Sie Infrastruktur, die den Namen „kritisch“ verdient – physisch unbesiegbar, digital souverän und durch unsere Engineering-Tools sofort planbar.


Sind Ihre Resilienzpläne bereits wasserfest?


Starten Sie Ihre Vorplanung jetzt unter jumboblock.org oder erleben Sie die digitale Überwachung live unter jumboblock.net.



Hinweis für Redaktionen: Bildmaterial zum Querschnitt der JUMBO BLOCK Module unter Verkehrsflächen ist auf Anfrage erhältlich.

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